Garagen-Schätze

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So mancher Zweirad-Liebhaber hat echte 'Schätze' in seiner Garage stehen.
Aber was ist eigentlich, wenn diese gestohlen oder durch Feuer zerstört werden? Gibt es hierfür Versicherungsschutz?

In vielen Hausratversicherungen gilt Hausrat in Garagen als mitversichert. Leider führt dies oft zu der falschen Annahme, dass das auch für die Zweiräder in der Garage gilt. Aber das ist leider falsch! Diese Fahrzeuge gehören nicht zum Hausrat! Wortlaut in den Bedingungen: 'Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger ...'
Wir haben jedoch einen Hausrat- Versicherer gefunden, der von dieser Regel abweicht: 'Es gilt vereinbart, dass auch weitere Kraft- und Wasserfahrzeuge als mitversichert gelten, wenn diese nicht zugelassen sind. Die Entschädigung ist auf EUR 10.000,00 begrenzt.

Hier sind also nicht zugelassene Kraftfahrzeuge, wenn sich diese in einer abgeschlossenen Garage befinden, mitversichert - und das ohne Mehrbeitrag. Dies gilt z. Bsp. auch für Cross-Maschinen ohne Zulassung. Wir machen Ihnen gern ein Angebot!