Vorsorge gegen Impfschäden

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Impfschäden und die Unfallversicherung.

Endlich gibt es eine Impfung gegen Corona! Das macht Hoffnung, dass die Pandemie nun überwunden werden kann.
Viele Menschen machen sich jedoch Sorgen, ob die so dringend erwarteten Impfstoffe ausreichend getestet worden sind.
Doch in der gegenwärtigen Situation kommt es eben auch besonders darauf an, die gefährdeten Personen möglichst schnell und flächendeckend mit einem geeigneten Vakzin zu versorgen. Die Angst vor einem Impfschaden ist häufig genau so groß wie die Angst vor einer Corona-Infektion selbst.
Im § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist ausdrücklich geregelt:
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, kann einen Antrag auf Versorgungsleistung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen.
Ob es sich bei der gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich um einen Impfschaden handelt, wird vom Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes entschieden.
Gegen ablehnende Bescheide kann auf dem Rechtsweg über das Sozialgericht vorgegangen werden. Das kostet jedoch Zeit, Nerven und Anwaltsgebühren.

Was hat die Unfallversicherung damit zu tun?

Impfschäden durch Corona-Impfung mitversichert!
Bei vielen leistungsstarken Tarifen sind Impfschäden mitversichert.
Bei einigen Tarifen (leider nicht bei allen) umfasst dieser Schutz auch die Corona-Schutzimpfung.
Natürlich kann eine Unfallversicherung die Schäden am Körper des Betroffenen nicht ungeschehen machen - aber zumindest können die finanziellen Folgen abgemildert werden.
Bitte fordern Sie bei Interesse einfach ein Angebot an!
Wir erstellen Ihnen gern eine Angebot, bei dem Impfschäden durch die Corona-Impung explizit mitversichert sind.